Aktuelle Gesetzes- und Rechtsentwicklungen im öffentlichen Baurecht
- Dr. Julian Augustin
- 13. März 2018
- 2 Min. Lesezeit

Dieser Kurzbeitrag wurde im Rahmen der 17. Baurechtstage des eid vom 22. bis 23. März 2018 veröffentlicht. Der ausführliche Beitrag erschien im Juli 2018 in der Schriftenreihe Partner im Gespräch Band Nr. 106.
Der Vortrag widmet sich aktuellen Gesetzes- und Rechtsentwicklungen auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts. Er differenziert zwischen den für die Planungs- und Bauträgerpraxis maßgeblichen jüngsten Gesetzesnovellen und den aktuellen Lenkungsmaßnahmen der Bauverwaltungen. Im Fokus des Vortrags stehen die legislativen und exekutiven Bestrebungen, der durch den Gesetzgeber selbst eingeleiteten und durch den akuten Wohnungsmangel in Ballungszentren intensivierten Innenentwicklung nachzukommen.
Die jüngsten Fortentwicklungen des Baugesetzbuchs (Städtebaurechtsnovelle 2017 und Hochwasserschutzgesetz II) vereinigen eine ganze Reihe unterschiedlicher Regelungsziele. Zu den hervorgehobenen Regelungszielen des Gesetzgebers ist in erster Linie die Stärkung der Nachverdichtung zu zählen. Diese wird durch mehrere Gesetzesänderungen gefördert bzw. ermöglicht. Der Vortrag konzentriert sich hierbei auf die Einführung der neuen Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ und die planungsrechtliche Steuerung des Nebeneinanders von schutzbedürftigen Nutzungen und Störfall-Betrieben.
Zu der neuen Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ gemäß § 6a BauNVO stellt der Vortrag zunächst die legislativen Zielsetzungen den sich in der Planungspraxis abzeichnenden Anwendungsproblemen gegenüber. Sodann soll anhand der flankierenden Anpassungen der TA Lärm und der 18. BImSchV (Sportstättenlärmschutzverordnung) dargestellt werden, in welchen städtebaulichen Konstellationen der neue Baugebietstyp tatsächlich einen planerischen Fortschritt bietet und wo die hohen Erwartungen an das „Urbane Gebiet“ möglicherweise gedämpft werden könnten. Abschließend werden Abgrenzungs- und Rechtfertigungsprobleme im Zusammenhang mit dem „Urbanen Gebiet“ genannt und erläutert.
Im Weiteren widmet sich der Vortrag den störfallrechtlichen Ergänzungen des Festsetzungskatalogs in § 9 Abs. 1 BauGB. Einleitend werden dabei die Hauptanwendungsprobleme in der Planungs- und Genehmigungspraxis von Störfall-Betrieben einerseits und heranrückenden schutzbedürftigen Nutzungen andererseits beispielhaft vorgestellt. Sodann sollen die neuen Planungsinstrumente der Gemeinden dargestellt werden. Ergänzend zu den Möglichkeiten der Bauleitplanung zeigt der Vortrag auch die Vor- und Nachteile der Aufstellung von städtebaulichen Störfallkonzepten auf.
Die aktuellen Entwicklungen an den Wohnungsmärkten der Metropolen und auch der mittleren Großstädte führen neben der Nachverdichtung der Innenstädte vermehrt zu Gentrifizierung und Verdrängung. Die Gemeinden und Bezirke reagieren hierauf teilweise durch die Ausweisung von Erhaltungsgebieten und der Stärkung von sozialen Sanierungszielen in festgesetzten Sanierungsgebieten. Der dritte Teil des Vortrags beleuchtet die mit dieser exekutiven Rechtsentwicklung einhergehenden Probleme von Wohnungsbaugesellschaften und Investoren einerseits und die regulativen Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen andererseits.
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