Abrechnung nach Wirtschaftseinheiten
- Carsten Ludley, Leipzig
- 11. Apr. 2018
- 1 Min. Lesezeit

In dem Referat wird die Abrechnung von Betriebskosten nach Wirtschaftseinheiten umfassend beleuchtet. Dabei werden die Begrifflichkeiten „Wirtschaftseinheit“, „Verwaltungseinheit“ und „Abrechnungseinheit“ erörtert und die derzeit bestehende Rechtsprechung nebst deren Konsequenzen für die praktische Arbeit dargestellt. Das Referat beleuchtet die Vereinbarkeit der Bildung und Abrechnung von Wirtschaftseinheiten mit dem Betriebskostenbegriff und zeigt Abgrenzungen zu „Globalverträgen“ auf, in denen Dienstleistungen für nicht selten bundesweit verstreut liegende Immobilien von bundesweit tätigen Dienstleistern „eingekauft“ werden, um hierdurch einen möglichst günstigen Preis zu erzielen. Des Weiteren kommen vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Sprache. In dem Referat wird sich mit der Darstellung von „Abrechnungseinheiten“ in der Betriebskostenabrechnung ebenso befasst wie mit Änderungen der Abrechnungseinheiten oder den Folgen der fehlerhaften Bejahung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Bildung einer Abrechnungseinheit.
Dieser Kurzbeitrag wurde im Rahmen der 37. Mietrechtstage des eid vom 25. bis 27. April 2018 veröffentlicht. Der ausführliche Beitrag ist im August 2018 in der Schriftenreihe Partner im Gespräch Band Nr. 107 erschienen.