Projektversicherungen, eine Alternative?
- Prof. Dr. Wolfgang Voit, Universität Marburg
- 5. Feb. 2019
- 2 Min. Lesezeit

Projektversicherungen sind gesetzlich nicht geregelt, so dass ihr Umfang und ihre Ausgestaltung in sehr weitem Umfang der Parteivereinbarung zugänglich sind. Dabei hat sich in der Praxis eine feste Form der Projektversicherung nicht herausgebildet. Dennoch gibt es einige gemeinsame Merkmale und typische Problemlagen.
Dieser Kurzbeitrag wurde im Rahmen der 18. Baurechtstage des eid am 14. und 15. Februar 2019 veröffentlicht. Der ausführliche Beitrag wird 2019 in der Schriftenreihe Partner im Gespräch (PiG) erscheinen. Teilnehmende der Baurechtstage erhalten ein Exemplar kostenfrei.
Typischerweise sind in Projektversicherungen die Haftpflichtrisiken der am Bauvorhaben Beteiligten einbezogen. Dies umfasst sowohl die Berufshaftpflicht der Planer als auch die Betriebshaftpflicht der beteiligen Bauunternehmer und der Subunternehmer. Auch die Umwelthaftpflichtversicherung, die Umweltschadenversicherung und die Bauherrnhaftpflichtversicherung sind typischerweise Teil der Projektversicherung. Zweites Element der Projektversicherung ist die Bauleistungsversicherung, die das Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung erbrachter Bauleistungen unabhängig von einem Haftpflichtfall deckt.
Besonderes Augenmerk ist bei Projektversicherungen auf die Absicherung des Planungsrisikos unter Berücksichtigung des Ausschlusses für Erfüllungsschäden, die Beschreibung der Leistungs- oder Berufsbilder, die Fragen der Wissenszurechnung von Mitversicherten, die Deckungssummen und Sublimits sowie auf die Frage nach Rückgriffsansprüchen innerhalb der am Bau Beteiligten zu legen. Relevant sind aber auch Fragen der Kündigung und Anfechtung sowie die Folgen von Obliegenheitsverletzungen, soweit auf diesem Weg der Versicherungsschutz für Mitversicherte gefährdet werden kann.
Erschwert wird die Beurteilung des Versicherungsschutzes durch die sehr unterschiedliche Vertragspraxis. Projektversicherungen werden bislang meist als Kombi-Versicherungen angeboten, die aus unterschiedlichen Bedingungswerken gebildet werden. Neu auf dem Markt sind aber auch Multi-Risk-Versicherungen, bei denen der Versicherungsschutz eigenständig definiert wird. Hinzu kommen Anforderungen von Versicherungsmaklern, die mit eigenen Vorschlägen für das Wording die Grenzziehung verschieben.
Ob die Projektversicherung eine Alternative ist, lässt sich deshalb nur nach genauer Prüfung des konkreten Bedingungswerks beurteilen. Vorteile der neuen Multi-Risk-Versicherung können sich unter anderem durch das dort vorgesehene gemeinsame Sachverständigen- und Schlichtungsverfahren ergeben, weil dies zur raschen und kostengünstigen Lösung komplexer Streitfälle führen kann.