top of page

Vermietung und Datenschutz

  • Norbert Eisenschmid, Rechtsanwalt, Berlin
  • 26. Apr. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Dieser Kurzbeitrag wurde im Rahmen der 38. Mietrechtstage des eid vom 10. bis 12. April 2019 veröffentlicht. Der ausführliche Beitrag wird 2019 in der Schriftenreihe Partner im Gespräch (PiG) erscheinen. Teilnehmende der Mietrechtstage erhalten ein Exemplar kostenfrei.

Nach einer Einführung in die Grundlagen des Datenschutzes im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis dargestellt. Dabei wird entsprechend der Vorgaben der Datenschutzkonferenz (DSK) unterschieden, ob das Mietverhältnis sich im Stadium der Anbahnung befindet oder ob es sich um ein laufendes Mietverhältnis handelt. Denn der Grundsatz der Erforderlichkeit zwingt den Vermieter zu einem differenzierenden Umgang mit den Mieterdaten. Nachwirkungen zeigen sich nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses, da der Vermieter als Verantwortlicher Löschpflichten zu beachten hat.

Abschließend wird zudem auf das umfangreiche Regelungswerk von Auskunfts- und Informationspflichten nach der DS-GVO eingegangen, das immer zu beachten ist, wenn Daten erstmalig erhoben werden.


bottom of page