Verwendung von Formularverträgen
- Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin
- 26. Apr. 2019
- 1 Min. Lesezeit

Dieser Kurzbeitrag wurde im Rahmen der 38. Mietrechtstage des eid vom 10. bis 12. April 2019 veröffentlicht. Der ausführliche Beitrag wird 2019 in der Schriftenreihe Partner im Gespräch (PiG) erscheinen. Teilnehmende der Mietrechtstage erhalten ein Exemplar kostenfrei.
„Das Generalthema der 38. Mietrechtstage lautet „Gestaltung und Anwendung von Wohnraummietverträgen“. Der Einführungsvortrag „Verwendung von Formularverträgen“ behandelt die allgemeinen Rechtsfragen, die die folgenden Vorträge eint, die sich mit konkreten Problemstellungen befassen: Er soll die Grundlagen erläutern, die für die Gestaltung von Wohnraummietverträgen in Formularform gelten. Der Begriff des Formularvertrags ist dem BGB zwar fremd, wird aber typischerweise als Synonym für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet. Er beschreibt damit das Phänomen, dass eine Vertragspartei den Vertragstext vorformuliert und der anderen Partei zur Unterschrift vorlegt. Geregelt ist dieses Phänomen im sogenannten AGB-Recht (§§ 305 ff. BGB), welches eine gegenüber der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre verschärfte Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle von Vertragsklauseln vorsieht. Diese beiden besonderen Kontrollinstrumente kompensieren die mangelnde Verhandlungsmacht des Vertragspartners des Verwenders der AGB. In der Vermietungspraxis ist Verwender der AGB typischerweise der Vermieter, weshalb der Mieter durch das AGB-Recht geschützt wird. Die Wirkungsweise dieses Schutzsystems soll der Vortrag erläutern und damit insbesondere den Vermietern die allgemeinen Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der Vertragsgestaltungsfreiheit aufzeigen.“