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Für Klimaschutz und Energieffizienz in Kirchen

  • Christian Müller, Deutsche Energie-Agentur (dena)
  • 11. Juni 2019
  • 3 Min. Lesezeit

Die evangelische und katholische Kirche gehören zu den größten Eigentümern und Betreibern von Gebäuden in Deutschland. Beide Kirchen verfügen über rund 135.000 Gebäude. Fast 50.0000 Gebäude werden in beiden Kirchen in Form von Kirchen und Kapellen als Sakralgebäude genutzt. Unter die 85.000 nicht sakralen Gebäude fallen neben Wohnhäusern insbesondere Pfarr- und Gemeindehäuser, Kindertagesstätten, Schulen und Verwaltungsgebäude, die im Unterschied zu den Sakralbauten in der Regel dauerhaft genutzt werden. Genauere Zahlen zum Energieeffizienzpotenzial in den Gebäuden der evangelischen und katholischen Kirche in Deutschland liegen bislang nicht vor. Ausgehend von der allgemeinen Verteilung der Baualtersklassen der (profanen) Gebäude in Deutschland kann aber davon auszugegangen werden, dass ein erheblicher Teil der kirchlichen Liegenschaften vor dem Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 erbaut wurde und ein entsprechendes Energieeinsparpotenzial vorhanden ist. Damit sind die beiden christlichen Kirchen ein wichtiger Ansprechpartner auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2050.

Herausforderungen und Lösungsansätze

Zugleich stehen die beiden christlichen Kirchen vor großen Herausforderungen auf dem Weg zum klimaneutralen kirchlichen Gebäudebestand: Angesichts sinkender Mitgliedszahlen müssen sie mit weniger Budget und Personal einen erheblichen Teil ihrer Gebäude energetisch modernisieren und auch über die Gebäude hinaus vorhandene Klimaschutzprojekte noch stärker in die Umsetzung bringen. Dafür kann der Einsatz von Klimaschutzmanagern, die insbesondere auf der Ebene der Landeskirchen bereits häufig zum Einsatz kommen, ein entscheidender Türöffner sein. Sie fungieren als Anlaufstellen für kirchlichen Klimaschutz, entwickeln Konzepte sowie Projekte und platzieren zugleich das Thema des kirchlichen Engagements in der Öffentlichkeit. Sie übernehmen damit eine ganz zentrale Schnittstellenfunktion zwischen den Landeskirchen und den Kirchengemeinden vor Ort. Die Finanzierung dieser Stellen erfolgt in der Regel über die Förderung des Bundesumweltministeriums im Rahmen der Kommunalrichtlinie. Seit 2008 wurden über 50 Klimaschutzprojekte allein in den evangelischen Landeskirchen mit Hilfe dieser Förderung umgesetzt. Nach Ablauf der Förderung fällt es den Kirchen häufig schwer, diese Stellen eigenständig zu finanzieren. Hier gilt es noch stärken auch den finanziellen Nutzen der Klimaschutzmanager in den Kirchen herauszuarbeiten. Darüber hinaus müssen die Förderoptionen, die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die KfW auch für Religionsgemeinschaften angeboten werden, noch stärker bekannt gemacht werden.

Know-how-Aufbau und -Ausbau

Die Landeskirchen und Bistümer müssen sich zudem mit der Frage auseinandersetzen, wie die Themen Energieeffizienz und Klimaschutz stärker in den bestehenden Verwaltungsstrukturen inhaltlich und personell verankert werden können. So liegen den Bau- und Liegenschaftsverwaltungen häufig genauere Daten zu Energieverbräuchen und Gebäudebestand vor, weil sie Energie- oder Umweltmanagementsysteme einsetzen. Zudem verfügen diese Abteilungen auch über das professionelle Know-how, um den Gebäudebestand klimafreundlich entwickeln zu können. Diese Expertise sollten die Landeskirchen und Bistümer stärker für die Qualifizierung, Beratung und die Forcierung der Klimaschutzaktivitäten auf Gemeindeebene nutzen. Dazu gehört es auch die gerade auf Ebene der Kirchenkreise, Landeskirchen und Bistümer vorhandenen spezialisierten Gebäudeexperten noch besser miteinander zu vernetzen. Zwar tauschen sich diese Experten in verschiedenen Netzwerken (Projektbüro Klimaschutz der EKD oder Arbeitsgemeinschaften der Umweltbeauftragten der Diözesen und Landeskirchen) untereinander aus und unterstützen mit ihrem Wissen die Kirchengemeinden. Die Entscheidung, ob Energieeffizienzmaßnahmen vorgenommen werden, trifft aber jede Kirchengemeindeleitung selbst. Daher sollte sich die Nutzung dieser Expertise und die Bekanntmachung guter Beispiele für die energetische Sanierung kirchlicher Gebäude noch stärker auf die Übertragbarkeit der gemachten Erfahrungen und die identifizierten Erfolgsfaktoren konzentrieren. Solche modellhaften Ansätze, die von den einzelnen Kirchengemeinden leicht adaptiert und damit in Umsetzung gebracht werden können, erscheinen vor dem Hintergrund der kirchlichen Strukturen und der Heterogenität des Know-hows auf Seiten der Kirchengemeindeleitung als besonders vielversprechend. Gute Beispiele allein reichen allerdings nicht aus, sondern müssen durch die Bereitstellung von Hilfsmitteln für die Gemeindeleitung ergänzt werden.

Insgesamt sind die beiden christlichen Kirchen und ihr Gebäudebestand ein wichtiger Akteur im öffentlichen Raum auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand. Ähnlich wie Kommunen stehen auch die Kirchen vor großen prozessualen und finanzielle Herausforderungen, um dem Anspruch als Vorbild gerecht zu werden. Hierfür gilt es noch stärker auf den Aufbau von personellen Ressourcen und Know-how im Themenfeld zu setzen und dafür entsprechende Förderangebote des Bundes zu nutzen.


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