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43. Fachgespräch zum WEG vom 25. bis 27. Oktober 2017 in Fischen

  • eid e.V.
  • 17. Sept. 2017
  • 2 Min. Lesezeit

Fiskina in Fischen; Quelle Fiskina

„Der Verwalter hat nach Ablauf des Kalenderjahres eine Abrechnung aufzustellen.“ So heißt es kurz und schlicht in § 28 Absatz 3 des Wohnungseigentumsgesetzes. Die Umsetzung dieser Vorschrift in die Praxis ist dagegen langwierig und oft kompliziert. Einfache Sachverhalte können in der rechtlichen und tatsächlichen Umsetzung zahlreiche Konsequenzen nach sich ziehen und es gibt viel zu beachten und Fallstricke zu vermeiden. Wie sind Heizkosten zu verteilen, wenn angeschaffter Brennstoff nicht völlig verbraucht wurde? Wie werden Rücklagen für Instandhaltung und Instandsetzung richtig dargestellt? Welche Folgen haben Wechsel auf der Eigentümer- und Verwalterseite? Welche Funktion haben Verwalterabrechnung und Abrechnungsbeschluss? Was ist bei all dem juristisch zu beachten und wie geht die Rechtsprechung damit um, wenn Fehler gemacht wurden? Dieser Themenkomplex ist für die tägliche Arbeit von Menschen in Immobilienverwaltungen und auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts Tätige von großer Bedeutung. Aus diesem Grund befasst sich unser Fachgespräch in diesem Jahr mit Verwalterabrechnung und Abrechnungsbeschluss.

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Hierzu laden wir Sie sehr herzlich nach Fischen im Allgäu ein. Wir wollen es Ihnen ermöglichen, die zahlreichen Klippen rund um Abrechnung und Beschluss sicher zu umschiffen und mehr über die rechtliche Beurteilung zu erfahren. Dazu haben wir wieder renommierte Expertinnen und Experten des Wohnungseigentumsrechts eingeladen. Freuen Sie sich insbesondere auf den aktuellen Bericht über die höchstrichterliche Rechtsprechung zum WEG, vorgetragen von Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch, Richterin am BGH, sowie auf weitere Fachreferate, welche die vielen Facetten des Themenfeldes aus rechtlicher wie aus praktischer Sicht beleuchten. Zur Abrundung wird es in zwei abschließenden Vorträgen um die aktuellen Themen „Ladestationen für Elektromobilität“ und „Barrierefreiheit in der Wohnungseigentumsanlage“ gehen. Die Veranstaltung bietet Ihnen wie in jedem Jahr die Möglichkeit, sich mit den Vortragenden wie mit engagierten Kolleginnen und Kollegen aus dem gesamten Bundesgebiet auszutauschen. Am Donnerstag laden wir Sie zudem zu einem bayerischen Abend ein, bei dem Gespräche vertieft und neue Kontakte aufgebaut werden können. Freuen Sie sich auf einen heiteren Abend mit regionalen Spezialitäten. Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, Rechtsanwälte eine nach § 15 der Fachanwaltsordnung (FAO) anrechenbare. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und vielleicht auf bald in Fischen im Allgäu!


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